Österreich hat die Preise für die Vignette 2017, die ab 1. Dezember gilt, leicht erhöht. In der Schweiz kostet die hellgrüne Autobahnvignette für Pkw und Motorräder weiterhin 40 Schweizer Franken bzw. 38,50 Euro, wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) mitteilt.
Die neue Vignette für Österreich kostet künftig für Pkw im Jahr 86,40 Euro, für zwei Monate 25,90 Euro und für zehn Tage 8,90 Euro. Für Motorräder werden in den entsprechenden Zeiträumen 34,40 Euro, 13 Euro und 5,10 Euro fällig. Das türkisfarbene Pickerl gilt ab 1. Dezember 2016 bis Ende Januar 2018 auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. „Das heißt aber nicht, dass jeder sofort eine neue Vignette für Österreich braucht. Die 2016er-Version in der Farbe Mandarinorange gilt noch bis Ende Januar“, erläutert ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Anders als in der Schweiz benötigen Anhänger oder von einem Pkw gezogene Wohnwagen in Österreich keine extra Vignette.
Um möglichst entspannt in den Winterurlaub zu starten, können Autofahrer schon vor der Reise Vignetten für Österreich und die Schweiz kaufen. Sie sind auch in Deutschland an zahlreichen Vertriebsstellen erhältlich, etwa bei den Automobilclubs und an Tankstellen in Grenznähe.
Werden Mautpreller in Österreich erwischt, zahlen sie vor Ort eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro (Pkw) bzw. 65 Euro (Motorrad). Wer sich weigert, wird angezeigt und muss mit einer Strafe von bis zu 3000 Euro rechnen. In der Schweiz kann ein Bußgeld in Höhe von 200 Schweizer Franken (ca. 186 Euro) fällig werden. Bei Manipulation oder missbräuchlicher Verwendung wird die Bundesanwaltschaft eingeschaltet, wodurch es noch teurer werden kann. Selbst das falsche Anbringen der Vignette kann ein Bußgeld zur Folge haben, warnt der ARCD. Autofahrer müssen deshalb darauf achten, sie korrekt aufzukleben. Das heißt, gut sichtbar innen an die Windschutzscheibe links oben oder im Bereich des Rückspiegels. Keinesfalls darf man das Pickerl auf dem Tönungsstreifen befestigen. Bei Motorrädern ist vorgeschrieben, sie auf ein nicht auswechselbares Teil wie Tankdeckel oder Gabelholm zu kleben.
Einmal angebracht, darf die Vignette nicht wieder heruntergenommen werden, um sie an anderer Stelle festzukleben, denn dabei wird sie ungültig. Am besten hält die Vignette auf einer sauberen, trockenen Stelle. Die Scheibentemperatur sollte beim Aufkleben nicht weniger als fünf Grad Celsius betragen, sonst kann sich der Kleber lösen.
Für den seltenen Fall, dass eine Windschutzscheibe ausgetauscht werden muss, kann der Fahrzeughalter in beiden Nachbarländern eine Ersatzvignette für die Jahresvignette oder Kostenersatz beantragen – vorausgesetzt, die Ersatzkosten sind nicht durch eine Versicherung oder ähnliches abgedeckt. Hierfür ist es wichtig, die Trägerfolie mit der Seriennummer aufzuheben. Sie gilt als Kaufnachweis. Zusätzlich sind unter anderem eine Austauschrechnung der Windschutzscheibe und die alte Vignette bzw. Reste davon vorzulegen. In der Schweiz sind die Zollstellen für Ersatzvignetten zuständig, in Österreich geht das unter anderem bei der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) oder an der Autobahn Tank- und Rastanlage Inntal an der Grenze Kiefersfelden.
Am besten entfernt man die an die Scheibe geklebte Vignette, sobald sie nicht mehr gilt. Dann bekommt man sie nämlich am leichtesten wieder von der Windschutzscheibe ab. Auf keinen Fall sollte man im Winter versuchen, sie von der kalten, gefrorenen Windschutzscheibe zu lösen, sondern nur von der bereits erwärmten Scheibe. Da der Klebstoff wasserlöslich ist, hilft es, Klebereste gut anzufeuchten und mit einem sauberen Tuch abzuwischen. (ampnet/jri)