Unfall im Ausland – was tun?

Nach wie vor ist das Auto das beliebteste Verkehrsmittel für die Fahrt in den Urlaub. Auch im Ausland gilt dabei, bei einem Unfall sofort anzuhalten. Danach sollten die Warnweste angelegt, die Unfallstelle abgesichert und unter Umständen Verletzten geholfen werden. Der ADAC rät dringend, Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer zu notieren.

In einigen Urlaubsländern, etwa in Italien, Frankreich und Irland, finden sich die Angaben zur Haftpflichtversicherung auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Zur Erleichterung der Unfalldokumentation ist es ratsam auf Reisen neben der Grünen Versicherungskarte mit dem Geltungsbereich des Urlaubslandes auch einen Europäischen Unfallbericht mitzuführen. Darin können alle Angabe zu Unfallhergang und den Unfallbeteiligten eingetragen werden.

Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Uneinigkeit zwischen den Beteiligten, Unfallflucht oder wenn kein Versicherungsnachweis vorgelegt werden kann, sollte die Polizei verständigt werden. Darüber hinaus rät der ADAC, möglichst keine unverständlichen oder fremdsprachigen Schriftstücke zu unterschreiben und auch bei geringfügigen Verletzungen einen Arzt im Unfallland aufzusuchen. Ein Attest kann die Durchsetzung möglicher Schmerzensgeldansprüche erleichtern. (ampnet/nic)

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